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   BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65   

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BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65 (https://dejure.org/1967,2937)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1967 - Ib ZR 18/65 (https://dejure.org/1967,2937)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1967 - Ib ZR 18/65 (https://dejure.org/1967,2937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 735
  • GRUR 1967, 485
  • DB 1967, 1259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Das Berufungsgericht stützt seine Auffassung auf den in der Nährbier-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 83, 87) ausgesprochenen.

    Der Verkehr wird vielmehr in derartigen Fällen das Kennzeichnende des Zeichens in seiner vom sprachüblichen, keinen bestimmten Sinn vermittelnden Gesamtheit erblicken und das die betriebliche Herkunft der Ware Kennzeichnende des Zeichens nicht in dem Bestandteil erblicken, der nur auf die Bestimmung der Ware hinweist (BGH GRUR 1960, 83, 85 r - Nährbier).

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Als Bestimmungsangabe für ein Badepräparat liegt der Zeichenbautandteil "Bade" in Verbindung mit "gold" wesentlich näher, als z.B. die Verwendung des Wortes "Alm" in Verbindung mit "glocke" oder "quell" als Ursprungsangabe für Milch (vgl. dazu BGHZ 34, 299, 306) [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59].

    Die Voraussetzung für die letztere Annahme wäre insbesondere, daß der übereinstimmende Bestandteil in den Warenzeichen der Klägerin als sog. Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangälteren Benutzers Hinweischarakter besäße (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke); ob das der Fall ist, richtet sich nach der Auffassung des Verkehrs (BGH GRUR 1966, 35 - Multikord).

  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Klein-Schreibweise sei nicht als ungewöhnlich empfunden worden, rechtfertigt jedenfalls die Kostenentscheidung hinsichtlich dieses Teiles des Rechtsstreits, da es insoweit keiner abschließenden Prüfung der Rechtslage in der Hauptsache bedarf (BGH NJW 1954, 1038).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Bei der Würdigung von Meinungsumfragen, die nicht auf die Feststellung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind, sondern darauf abzielen, eine Ansicht der Befragten für einen abstrakt gedachten, nicht auf die konkrete Benutzung im Verkehr abgestellten Tatbe stand zu ermitteln, ist überdies allgemein mit erheblicheren Fehlerquellen als sonst zu rechnen (BGH GRUR 1965, 317, 320 r - Kölnisch Wasser; GRUR 1966, 445, 448 r - Glutamal).
  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Übereinstimmungen in bezug auf solche Angaben können zwar, wenn die Zeichen auch in bezug auf ihre zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten übrigen Teile gewisse Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten auf weisen, für den Gesamteindruck der Zeichen von Bedeutung sein und damit als zusätzliches Element für die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck der Zeichen in Betracht kommen (BGH GRUR 1966, 676, 678 - Shortening; GRUR 1965, 183, 185 - derma; GRUR 1965, 670 - Basoderm).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Übereinstimmungen in bezug auf solche Angaben können zwar, wenn die Zeichen auch in bezug auf ihre zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten übrigen Teile gewisse Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten auf weisen, für den Gesamteindruck der Zeichen von Bedeutung sein und damit als zusätzliches Element für die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck der Zeichen in Betracht kommen (BGH GRUR 1966, 676, 678 - Shortening; GRUR 1965, 183, 185 - derma; GRUR 1965, 670 - Basoderm).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Bei der Würdigung von Meinungsumfragen, die nicht auf die Feststellung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind, sondern darauf abzielen, eine Ansicht der Befragten für einen abstrakt gedachten, nicht auf die konkrete Benutzung im Verkehr abgestellten Tatbe stand zu ermitteln, ist überdies allgemein mit erheblicheren Fehlerquellen als sonst zu rechnen (BGH GRUR 1965, 317, 320 r - Kölnisch Wasser; GRUR 1966, 445, 448 r - Glutamal).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Bei Waren, die bereits weiten Kreisen aller Bevölkerungsschichten bekannt sind und für die Verwendung aller Kreise in Betracht kommen, ist an sich regelmäßig auf die Gesamtheit der Bevölkerung abzustellen (BGH GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist); ob allerdings die Verwechslungsgefahr innerhalb derjenigen Kreise, die noch keine Badezusatzmittel kennen, geringer ist als für die Kenner, ist zweifelhaft.
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Die Voraussetzung für die letztere Annahme wäre insbesondere, daß der übereinstimmende Bestandteil in den Warenzeichen der Klägerin als sog. Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangälteren Benutzers Hinweischarakter besäße (BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke); ob das der Fall ist, richtet sich nach der Auffassung des Verkehrs (BGH GRUR 1966, 35 - Multikord).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65
    Übereinstimmungen in bezug auf solche Angaben können zwar, wenn die Zeichen auch in bezug auf ihre zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten übrigen Teile gewisse Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten auf weisen, für den Gesamteindruck der Zeichen von Bedeutung sein und damit als zusätzliches Element für die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck der Zeichen in Betracht kommen (BGH GRUR 1966, 676, 678 - Shortening; GRUR 1965, 183, 185 - derma; GRUR 1965, 670 - Basoderm).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 135/62

    Unterlassungsanspruch eines Schönheitspflegeherstellers gegen einen Konkurrenten

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, daß auch für sich genommen nicht kennzeichnungskräftige Bestandteile eines Warenzeichens einen gewissen Einfluß auf dessen Gesamteindruck haben können und demgemäß bei der Beurteilung nicht völlig außer acht bleiben dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1967 Ib ZR 18/65, GRUR 1967, 485, 486 - badedas; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - Mercol; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco dïHarar; BGH GRUR 1990, 367, 370 - alpi/Alba Moda).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Andere Urteile machen zwischen Fiktion und unwiderlegbarer Vermutung keinen Unterschied und stellen allein darauf ab, daß der Auftraggeber die Vorkenntnis und damit die Nichtursächlichkeit nur bei fristgerechter Mitteilung geltend machen dürfe (BGH LM § 652 BGB Nr. 9; KG AIZ 1965, 117; LG Köln DB 1967, 1259 [LG Köln 27.06.1967 - 12 S 135/67]).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Zwar kann, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, ein beschreibender und daher für sich schutzunfähiger Kennzeichenbestandteil - trotz seiner notwendigen Mitberücksichtigung für den Gesamteindruck - grundsätzlich nicht das charakteristische Merkmal des Gesamtzeichens darstellen (BGH GRUR 1967, 485, 486 - badedas).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Verkehrsbefragungen haben freilich in Fällen der vorliegenden Art nur einen begrenzten Werte Sie erscheinen vor allem dann als brauchbares Beweismittel, wenn sie lediglich auf die Widerspiegelung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind (BGH GRUR 1965, 317, 320 - Kölnisch Wasser; 1966, 445, 448 - Glutamal; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 18/65 vom 3. Mai 1967 - badedas), beispielsweise auf die Feststellung, wie bekannt die Aufmachung eines Maggi-Erzeugnisses in seiner im Verkehr tatsächlich benutzten Form ist.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

    Solche beschreibenden Merkmale aber werden in der Regel nicht als prägender betrieblicher Herkunftshinweis verstanden (BGH, ürt. v. 3.5.1967 - Ib ZR 18/65, GRUR 1967, 485, 487 = WRP 1967, 396 - badedas).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

    Nach ständiger Rechtsprechung wird zwar durch an sich schutzunfähige, insbesondere beschreibende Angaben in einem zusammengesetzten Zeichen im allgemeinen eine Verwechslungsgefahr nicht begründet; doch kann nicht generell ausgeschlossen werden, daß auch durch solche schutzunfähigen Angaben der für die Beurteilung maßgebende Gesamteindruck des Zeichens mitbeeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; 1967, 485, 486 - badedas).
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73

    Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen -

    Auch in sonstigen Fällen, in denen die Frage der schwachen Kennzeichnungskraft von Bezeichnungen erörtert wird, die sich an Sachangaben anlehnen (vgl. z.B. BGHZ 21, 66, 73 - Hausbücherei; GRUR 1960, 124 - Füllhalterclip; GRUR 1967, 485, 486 - badedas; GRUR 1973, 265 - Charme & Chic), findet sich nicht der Satz, daß solche Wortbildungen, nur weil sie aus Bestandteilen von Worten bestehen, die auf den Tätigkeitsbereich hinweisen, schlechthin als kennzeichnungsschwach anzusehen seien.
  • LG Köln, 25.02.1999 - 31 O 1080/97

    "d-net.de"

    Ein für sich schutzunfähiger Zeichenbestandteil kann dies nicht leisten (BGH GRUR 1967, 485 - badedas; Fezer, § 14 MarkenG, Rdn. 223, 234).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Die Angriffe der Revision gegen diese Ausführungen geben Anlaß, vorab auf folgendes hinzuweisen: Verkehrsbefragungen erscheinen vor allem dann als brauchbares Beweismittel, wenn sie lediglich auf die Widerspiegelung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind (BGH GRUB 1965, 317, 320 - Kölnisch Wasser; 1966, 445, 448 - Glutamal; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 18/65 vom 3. Mai 1967 - badedas), beispielsweise auf die Feststellung, wie bekannt die Sinalco-Ausstattung in ihrer im Verkehr tatsächlich benutzten Form ist.
  • BPatG, 07.02.2013 - 24 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Biolara/Biolavan/BELARA" - keine Verwechslungsgefahr

    Gleichwohl kann eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Vergleichsmarken im Wesentlichen auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente der älteren Marke beschränken (vgl. z. B. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; GRUR 1965, 665, 666 - Liquiderma; GRUR 1967, 485, 487 - badedas; GRUR 1969, 40 - Pentavenon; GRUR 2000, 605, 606 - comtes/ComTel; BPatG GRUR 2004, 950, 953 ACELAT/Acesal; BPatG Mitt.
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 23/70

    Werbemäßige Verbreitung des Wortes "Kunststoffglas" - Voraussetzungen der

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 18.06.1969 - I ZR 119/67

    Streit zwischen Arzneimittelherstellern über die Verwendung von Warenzeichen in

  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

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